Die Berufung des Beklagten ist nach den §§ 511 ff ZPO zulässig. Es liegt insbesondere eine Beschwer von über 1.500 DM vor, § 511a Abs. 1 ZPO . Die Beschwer einer Partei, die - wie hier - zur Erteilung einer Auskunft [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!