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KG - Entscheidung vom 13.03.1996

23 W 672/96

Normen:
ZPO § 276

Fundstellen:
DRsp IV(413)239Nr. 8
NJW-RR 1997, 56

§ 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO muß im Zusammenhang mit § 331 Abs. 3 ZPO gesehen werden. Nach § 331 Abs. 3 ZPO kann gegen die beklagte Partei Versäumnisurteil erlassen werden, wenn diese nicht innerhalb der vom Gesetz als [...]
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