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BayObLG - Entscheidung vom 27.08.1996

1Z AR 54/96

Normen:
AGGVG Art. 11 Abs. 1
ZPO § 36 Nr. 6, § 281, § 606

Fundstellen:
FamRZ 1997, 297

I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie im Bezirk des Amtsgerichts Hof. Nach der Trennung ist die Ehefrau nach München gezogen. Sie hat beim Amtsgericht Hof die [...]
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