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BayObLG - Entscheidung vom 20.08.1996

2 ObOWi 409/96

Normen:
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274)

Fundstellen:
DRsp II(286)279a
NZV 1997, 322
VRS 92, 364
VerkMitt 1997, 20

tabestand: Der Betroffene fuhr am 6.7.1995 gegen O.40 Uhr mit dem Pkw auf der BAB A 73 in Richtung Nürnberg. Zwischen den Anschlußstellen Ronhof und Westring ist durch Zeichen 274 die Höchstgeschwindigkeit für die Zeit [...]
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