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BayObLG - Entscheidung vom 18.03.1996

1Z BR 67/95

Normen:
BGB § 2229 Abs. 4, § 2255
FGG § 12

Fundstellen:
ErbPrax 1996, 234
FamRZ 1996, 1110
ZEV 1996, 272

I. Die ledige und kinderlose Erblasserin ist im Jahr 1992 verstorben. Zu ihrem Nachlaß gehören mehrere Grundstücke sowie Wertpapiere und Sparguthaben. Das Nachlaßgericht hat zwei handschriftliche, von der Erblasserin [...]
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