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BayObLG - Entscheidung vom 19.02.1996

3Z BR 350/95

Normen:
BGB § 1836a
FGG § 28 Abs. 2
ZSEG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
FGPrax 1996, 102
FamRZ 1996, 1160

I. Die Beschwerdeführerin, Mutter und Betreuerin des Betroffenen, beantragte am 22.7.1995, ihr aus der Staatskasse eine pauschale Aufwandsentschädigung von 375 DM für die Zeit vom 27.6.1994 bis 26.6.1995 zu bewilligen. [...]
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