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BayObLG - Entscheidung vom 11.01.1996

3Z BR 17/90

Normen:
KostO § 30 Abs. 1, 2
AktG § 305 Abs. 3 Satz 3 § 306 Abs. 7 Satz 5, 6

Fundstellen:
DB 1996, 672
JurBüro 1996, 366

1. Im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren ist der Geschäftswert von Amts wegen festzusetzen (§ 306 Abs. 7 Satz 5 AktG ). Er bestimmt sich nach § 30 Abs. 1 KostO (§ 306 Abs. 7 Satz 6 AktG ). Nach dieser Bestimmung [...]
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