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BayObLG - Entscheidung vom 13.03.1996

3Z BR 17/90

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 1 § 10 Abs. 1
KostO § 31 Abs. 1 Satz 2
AktG § 306 Abs. 4 Satz 10
UmwG § 308 Abs. 3

Fundstellen:
JurBüro 1996, 478

1. Mit Beschluss vom 11.1.1996 hat der Senat den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf 80 Mio. DM festgesetzt. Auf die Entscheidung, die den Beteiligten bekannt ist, wird verwiesen. Die Antragsteller zu 5 bis 7 [...]
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