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BayObLG - Entscheidung vom 21.02.1996

1Z BR 29/96

Normen:
BGB § 1835 § 1836 § 1960 Abs. 2
FGG § 25

Fundstellen:
ErbPrax 1996, 291
FamRZ 1997, 185

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 21.3.1992 verstorben. Eine letztwillige Verfügung hat er nicht errichtet. Gesetzliche Erben sind die Geschwister seiner Eltern bzw. deren Abkömmlinge (insgesamt 14 [...]
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