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BayObLG - Entscheidung vom 26.11.1996

4St RR 202/96

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StGB § 46 Abs. 2

Die Revision ist offensichtlich unbegründet. Die Überprüfung des angegriffenen Urteils auf Grund der Sachrüge läßt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Das Landgericht hat straferschwerend [...]
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