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BayObLG - Entscheidung vom 22.10.1996

4St RR 139/96

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 29a Abs. 1 Nr. 2
StGB § 22 § 23 § 27 § 52

I. Das Jugendschöffengericht bei dem Amtsgericht München sprach den Angeklagten am 16.1.1996 wegen Beihilfe zum versuchten unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln schuldig. Er wurde angewiesen, sich für die Dauer [...]
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