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BayObLG - Entscheidung vom 14.08.1996

1Z BR 183/95

Normen:
BGB § 1355 Abs. 2 (a.F.)
EheG § 13a
PStG § 12, § 47

Fundstellen:
FamRZ 1997, 556

I. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben bei ihrer Eheschließung am 13.10.1993 zur Niederschrift des Standesbeamten den Namen K. zum Ehenamen bestimmt. Diesen Namen hatte der Ehemann (Beteiligter zu 1), dessen Geburtsname [...]
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