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BayObLG - Entscheidung vom 15.02.1996

2Z BR 17/96

Normen:
WEG § 45 Abs. 3
ZPO § 568 Abs. 2, § 890 Abs. 2

Fundstellen:
FGPrax 1996, 96
InVo 1996, 216
JurBüro 1996, 610
KTS 1996, 323
NJW-RR 1996, 780
NJWE-MietR 1996, 159
WuM 1996, 375

Die Vollstreckungsgläubigerin ist Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft und handelt für diese in Verfahrensstandschaft. Der Vollstreckungsschuldner ist Wohnungseigentümer. Mit rechtskräftigem Beschluß des [...]
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