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BayObLG - Entscheidung vom 29.05.1996

3 ObOWi 67/96

Normen:
BayImSchG Art. 11 Abs. 3, Art. 18 Abs. 2 Nr. 1, 6
Lärmschutzverordnung der Stadt Zwiesel (vom 11.6.1982) § 2 Nr. 1 S. 1, 2, § 6 Nr. 2, 3

Fundstellen:
BayObLGSt 1996, 68
DÖV 1996, 1001
NJW 1997, 536 (Ls)
NVwZ 1996, 1246

Der Betroffene ist Inhaber eines Hotels. in Z. Am 15.6.1995 veranstaltete der Betroffene in den Gasträumen seines Hotels einen Unterhaltungsabend mit Musik. Eine Kapelle bestehend aus vier Musikern mit Schlagzeug, [...]
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