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BVerwG - Entscheidung vom 22.08.1996

8 B 83.96

Normen:
VwGO § 144

Fundstellen:
Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 61

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) oder wegen Abweichung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) [...]
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