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BVerwG - Entscheidung vom 24.05.1996

8 B 98.96

Normen:
VwGO § 108 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270
SGb 1997, 422
SozSich 1997, 434

Die Beschwerde der Beklagten hat keinen Erfolg. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) noch beruht das Berufungsurteil auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. [...]
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