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BVerwG - Entscheidung vom 21.06.1996

2 B 82.96

Normen:
BENeuGlG § 7 Abs. 1 § 14 Abs. 1
DBGrG § 12 Abs. 2, 3
GVG § 17a Abs. 2 S. 3
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
VwGO (a.F.) § 41 Abs. 2

Fundstellen:
DVBl 1996, 1153
IÖD 1997, 180
NVwZ-RR 1997, 194
PersV 1996, 414
SGb 1997, 422
ZBR 1996, 318

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO sind nicht gegeben. Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) hat eine Rechtssache nur dann, [...]
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