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BVerwG - Entscheidung vom 20.02.1996

5 B 214.95

Normen:
BGB § 1902
VwGO § 62 Abs. 4
ZPO § 53

Fundstellen:
Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 25
EzFamR BGB § 1902 Nr. 1

Die von dem Kläger selbst eingelegte Beschwerde ist unzulässig, weil der Kläger in der vorliegenden Verwaltungsstreitsache durch seinen für den Aufgabenkreis 'Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten' gerichtlich [...]
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