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BVerwG - Entscheidung vom 09.02.1996

9 B 418.95

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
GVG § 184
VwGO § 55 § 86 § 96 Abs. 1 § 132 Abs. 2 Nr. 3 § 173
ZPO § 142 Abs. 3 § 144 Abs. 1

Fundstellen:
AuAS 1996, 131
BayVBl 1997, 221
Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272
DÖV 1996, 700
DRsp V(510)164e
DVBl 1996, 634
InfAuslR 1996, 229
NJW 1996, 1553
NVwZ 1996, 711
ThürVBl 1996, 186
VersR 1996, 1430

Die Beschwerde ist im Hinblick auf den Verfahrensmangel einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags, die gegen die Sachaufklärungspflicht verstößt (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Art. 103 [...]
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