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BVerwG - Entscheidung vom 23.05.1996

3 C 13.94

Normen:
MAAV § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 1 § 5
MGMV § 7 § 23
Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Art. kel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 (ABl. L 132, S. 11) Art. 5
Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Art. kel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 13) Art. 7 Abs. 1
VwVfG § 48 Abs. 2 S. 1, S. 3 Nr. 2 § 39 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1

I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung eines Bescheides, mit dem ihm der Rechtsvorgänger der beklagten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft - eine [...]
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