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BVerwG - Entscheidung vom 25.07.1996

3 B 108.96

Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Art. kel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 13) in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1639/91des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150 S. 35) Art. 3a Abs. 1

Fundstellen:
Buchholz 451.512 MGVO Nr. 121

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß [...]
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