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BVerwG - Entscheidung vom 18.07.1996

8 B 85.96

Normen:
BRRG §§ 126 127
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1 Art. 33 Abs. 2
SächsBG § 6 Abs. 2 Nr. 2
SächsKomWG (Sächsisches Kommunalwahlgesetz) § 45 Abs. 2

Fundstellen:
LKV 1997, 171
NJ 1997, 43
NVwZ 1997, 592
SächsVBl 1996, 281
SGb 1997, 219
SozSich 1997, 236
ThürVBl 1996, 279

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), wegen Abweichung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) oder [...]
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