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BVerwG - Entscheidung vom 03.04.1996

6 C 5.94

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
HSchG (Hochschulgesetz - i.d.F. vom 7. November 1978 - GVBl 1978, 791) Bayern Art. 9 Art. 10 Art. 58 Art. 59
VwGO § 40 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BVerwGE 101, 51
BayVBl 1997, 572
Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 146
DVBl 1996, 1369
NJW 1996, 2669
NJWE-VHR 1996, 197
NVwZ 1996, 1103
VersR 1997, 747
WissR 1996, 359

I. Der Kläger macht im Wege der allgemeinen Leistungsklage einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung einer Pflicht der Beklagten als Mitglied des studentischen Sprecherrats der Fachhochschule München [...]
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