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BVerwG - Entscheidung vom 14.05.1996

2 B 73.96

Normen:
BBG § 8 Abs. 1 S. 2 § 23
GKG (1975) § 13 Abs. 4 S. 2
GKG (2004) § 52 Abs. 5 S. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
LBG (Landesbeamtengesetz) Saarland § 9 Abs. 1

Fundstellen:
Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52
IÖD 1997, 62
NVwZ-RR 1997, 41
PersV 1996, 414
ZBR 1996, 310

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das [...]
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