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BVerwG - Entscheidung vom 13.06.1996

1 B 103.96

Normen:
AuslG § 45
MRK Art. 8 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 6

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die [...]
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