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BVerwG - Entscheidung vom 20.08.1996

1 B 138.96

Normen:
AuslG § 86 Abs. 1

Fundstellen:
InfAuslR 1996, 400

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. Der Kläger beruft sich ausschließlich auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne [...]
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