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BVerwG - Entscheidung vom 08.05.1996

1 B 136.95

Normen:
ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1
AuslG § 48 Abs. 1
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
ENA Art. 3 Abs. 1, Abs. 3

Fundstellen:
AuAS 1996, 254
Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 8
DÖV 1996, 1058
DVBl 1996, 1263
EzAR 035 Nr. 14
InfAuslR 1996, 299
NVwZ 1996, 1109
ZAR 1996, 184

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. 1. Der Kläger beruft sich zunächst auf eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des § 132 [...]
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