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BVerfG - Entscheidung vom 15.08.1996

2 BvR 2600/95

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
GüKUMT (Güterkraftverkehrtarifs für den Umzugsverkehr und die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr und Güternahverkehr) § 7 § 12
ZPO § 139

Fundstellen:
AP Nr. 31 zu Art. 20 GG
AP Nr. 56 zu Art. 103 GG
AP Nr. 8 zu § 139 ZPO
DRsp V(510)171b
EWiR 1996, 883
NJW 1996, 3202
NVwZ 1997, 158
SGb 1997, 165
SozSich 1997, 236

Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Fall einer Änderung der Rechtsauffassung des Gerichts nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises. I. Der Beschwerdeführer, Kläger des Ausgangsverfahrens, wendet sich gegen ein [...]
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