I. Die Vorlage betrifft den Streitwert für Kindschaftssachen (§ 12 Abs. 2 Satz 3 GKG ). 1. Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG ist in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Wert des Streitgegenstandes unter [...]
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