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BVerfG - Entscheidung vom 15.07.1996

1 BvR 1391/96

Normen:
BVerfGG § 93 Abs. 1

Die Annahmevoraussetzungen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG ) liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist wegen Überschreitens der Beschwerdefrist § 93 Abs. 1 BVerfGG unzulässig. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. [...]
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