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BVerfG - Entscheidung vom 04.03.1996

2 BvR 2409/95

Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b
GG Art. 16a

Fundstellen:
AuAS 1996, 117

Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG ) liegen nicht vor. Weder kommt ihnen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme [...]
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