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BVerfG - Entscheidung vom 11.03.1996

2 BvR 927/95

Normen:
AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5, Abs. 3 § 103 Abs. 2
FEVG § 5 Abs. 1 S. 1 § 11 § 12
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2 Art. 104 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AuAS 1996, 85
InfAuslR 1996, 198
NVwZ 1996, Beil. 7, 49
ZAR 1996, 141

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des Betroffenen. A. I. Der Beschwerdeführer, ein algerischer Staatsangehöriger, befand sich nach erfolglos [...]
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