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BSG - Entscheidung vom 09.05.1996

7 RAr 48/95

Normen:
AFG § 112a § 44 Abs. 7
DDR: AFG § 63 Abs. 5 S. 7 § 63 Abs. 5 S. 9
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
SozR-3 4800 § 63 Nr. 1
AuA 1997, 282

I. Streitig ist, ob die Beklagte unter Vorverlegung des Anpassungstages der Klägerin zu einem früheren Zeitpunkt (2. März 1992) ein erhöhtes Unterhaltsgeld (Uhg) zu gewähren hat. Die Klägerin war seit 1971 bei den [...]
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