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BSG - Entscheidung vom 08.02.1996

13 RJ 45/94

Normen:
RVO § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
SGB VI § 247 Abs. 2a

Fundstellen:
SozR 3-2600 § 247 Nr. 1

Streitig ist, ob die Beklagte die Lehrzeit des Klägers vom 1. April 1958 bis zum 31. Oktober 1960 als Pflichtbeitragszeit vorzumerken hat. Der am 14. Februar 1944 geborene Kläger erlernte bei seinem Onkel vom 1. April [...]
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