Der Generalbundesanwalt hat in seiner Übersendungsschrift u.a. ausgeführt: 'Die Revision macht zu Recht geltend, daß der Zeuge C. nach den Urteilsfeststellungen die Herausgabe 'ohnehin nicht verweigert' hätte, was so [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!