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BGH - Entscheidung vom 10.07.1996

IV ZR 287/95

Normen:
AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtvers. § 7 I Abs. 2 S. 3 Aufklärungsobliegenheit 3
BGHR VVG § 6 Repräsentant 1
DAR 1996, 460
MDR 1996, 1011
NJW 1996, 2935
NJW-RR 1996, 1365
NZV 1996, 447
SP 1996, 322
VRS 92, 103
VersR 1996, 1229
ZfS 1996, 418
r+s 1996, 385

Die Klägerin begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten genommenen Fahrzeug-Vollkaskoversicherung. Sie hatte das versicherte Fahrzeug ihrem Prokuristen aufgrund einer Zusatzvereinbarung zu dessen [...]
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