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BGH - Entscheidung vom 11.07.1996

III ZR 7/95

Normen:
BGB §§ 683 Satz 1, 677 812 Abs. 1 Satz 1
DDR: Vertrags § 81
DDR: VoEigKombV § 39
DDR: ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 1
EinigungsV Art. 22 Abs. 4 Satz 3
VZOG §§ 1 Abs. 1, 1a Abs. 1, 4
WoGenVermG § 1 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 683 Fremdgeschäft 4
BGHR DDR-ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 1 Unternehmensübernahme
BGHR VZOG § 1a Abs. 1 S. 2 Zuordnung 1
BGHR WoGenVermG § 1 Abs. 1 S. 1 Schuldübertragung 1
VIZ 1996, 651
WM 1996, 2159

Der Kläger war Direktor des VEB (K) Hauptauftraggeber Komplexer Wohnungsbau O. ( HAG ), der im Auftrage des früheren Rates des Kreises O. mit der Vorbereitung und Durchführung von Wohnungsbauvorhaben in O. befaßt war. [...]
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