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BGH - Entscheidung vom 20.03.1996

XII ZR 45/95

Normen:
BAföG § 37 Abs. 1 Satz 1
BGB § 1610 Abs. 2, § 1612 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BAföG § 37 Abs. 1 S. 1 Bestimmungsrecht 1
BGHR BGB § 1612 Abs. 2 S. 1 Naturalunterhalt 5
DAVorm 1996, 507
EzFamR BGB § 1612 Nr. 8
EzFamR aktuell 1996, 182
FamRZ 1996, 798
MDR 1996, 710
NJW 1996, 1817
NVwZ 1996, 824

Das klagende Land (im folgenden: Kläger) gewährte dem 1970 geborenen, unverheirateten Sohn der Beklagten Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung gemäß § 36 BAföG . Mit der Klage macht es gemäß § 37 BAföG [...]
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