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BGH - Entscheidung vom 20.09.1996

V ZR 283/94

Normen:
DDR: TreuhG DVODVO 4 § 1
EinigV Art. 21 Abs. 1 S. 2, Art. 22 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
DtZ 1997, 54
MDR 1997, 30
RAnB 1997 Nr. 36 (Ls)
VIZ 1997, 47
VIZ 1997, 595
WM 1996, 2349
ZOV 1997, 36

Die Beklagten, ein Arztehepaar, sind seit 28. Juni 1990 als Eigentümer eines Hausgrundstücks im Grundbuch von Magdeburg eingetragen. Das Grundstück war früher Volkseigentum und wurde vom Ministerium für [...]
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