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BGH - Entscheidung vom 14.11.1996

III ZR 304/95

Normen:
DDR: VermFrRegAbk SWE
VermG § 1 Abs. 8 lit. b
ZPO § 549 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR VermG § 1 Abs. 8 Buchst. b - Entschädigungsabkommen 1
BGHR ZPO § 549 Abs. 1 - DDR-Recht 2
BGHZ 134, 67
DtZ 1997, 56
IPRax 1998, 483
LM Nr. 117 zu § 549 ZPO
MDR 1997, 233
NJW 1997, 744
RAnB 1997 Nr. 35 (Ls)
VIZ 1997, 155
WM 1997, 173
ZIP 1996, 2189
ZOV 1997, 102

Die Klägerin wurde 1899 von einem schwedischen Unternehmen als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin-Charlottenburg gegründet. Nach dem zweiten Weltkrieg verlegte die Aktiengesellschaft ihren Sitz [...]
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