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BGH - Entscheidung vom 04.06.1996

IX ZR 261/95

Normen:
GesO § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1
KO §§ 6, 4 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR DDR-GesO § 12 Abs. 1 S. 1 Herausgabeanspruch 1
BGHR DDR-GesO § 8 Abs. 2 Prozeßführungsbefugnis 1
BGHR DDR-GesO § 8 Abs. 2 Prozeßführungsbefugnis 2
BGHR KO § 6 Prozeßführungsbefugnis 3
DRsp IV(438)283a-b
InVo 1996, 261
KTS 1996, 436
MDR 1996, 1026
RAnB 1996, 320 (Ls)
RAnB 1996, 320
Rpfleger 1997, 37
VersR 1997, 583
WM 1996, 1411
ZIP 1996, 1307

Der Kläger ist Verwalter in der am 7. Mai 1993 eröffneten Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Kaufmanns M. P. Diesem stand eine Forderung für Fleischlieferungen aus der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 1992 gegen [...]
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