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BGH - Entscheidung vom 11.07.1996

1 StR 392/96

Normen:
StPO § 256

Fundstellen:
NStZ 1997, 199
StV 1996, 649

Der Beschwerdeführer hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Übersendungsschrift u.a. ausgeführt: 'Ein ärztliches Attest darf nach § 256 StPO nur verlesen werden, wenn die Verlesung [...]
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