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BGH - Entscheidung vom 06.03.1996

IV ZR 383/94

Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib
VVG § 61

Fundstellen:
BGHR VVG § 61 Fahrlässigkeit, grobe 7
NJW-RR 1996, 734
VersR 1996, 621
ZfS 1996, 262
r+s 1996, 168

Der Kläger nimmt die Beklagten als Kaskoversicherer für einen behaupteten Diebstahl seines Pkw, Marke BMW Z 1, in Anspruch. Er erwarb das Fahrzeug durch Vermittlung eines Autohauses von einem Voreigentümer, dessen [...]
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