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BGH - Entscheidung vom 14.03.1996

I ZB 37/93

Normen:
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
GRUR 1996, 406
MDR 1996, 813
NJW-RR 1996, 808
NJWE-WettbR 1996, 206
wrp 1997, 567

I. Angemeldet zur Eintragung als Warenzeichen ist das nachfolgend abgebildete Wort-/Bildzeichen für Bekleidungsstücke und andere Waren. Hiergegen wendet sich der Widerspruch aus dem prioritätsälteren Zeichen 407 772 [...]
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