Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt: 'Die Anordnung der Aufrechterhaltung der Maßregel der Sicherung und Besserung aus dem einbezogenen Urteil vom 22.6.1994 (§ 55 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB ) [...]
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