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BGH - Entscheidung vom 23.10.1996

VIII ZR 16/96

Normen:
HGB § 89b Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 11 zu § 89 b HGB
BB 1997, 2019
BB 1997, 59
BGHR HGB § 89 b Abs. 2 Überhangprovision 1
BGHZ 133, 391
DB 1996, 2486
DRsp II(210)387
MDR 1997, 248
NJW 1997, 316
VersR 1997, 1143
WM 1997, 232
ZIP 1996, 2165

Der Kläger war in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis zum 31. Dezember 1992 für die beklagte Herstellerin von Damenoberbekleidung als Handelsvertreter tätig. Die Beklagte hat ihm nach Ende des Vertragsverhältnisses einen [...]
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