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BGH - Entscheidung vom 03.04.1996

3 StR 582/95

Normen:
StGB § 259

Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen hat hinsichtlich der Verurteilungen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Urkundenfälschung und wegen [...]
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