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BGH - Entscheidung vom 21.05.1996

5 StR 737/95

Normen:
StGB § 336

Das Landgericht hat den Beschwerdeführer wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Im August 1984 hatte der Beschwerdeführer, damals [...]
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