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BGH - Entscheidung vom 25.07.1996

1 StR 396/96

Normen:
StGB § 74

Der Generalbundesanwalt hat beanstandet, daß die Einziehung (auch) dieses Gegenstandes nicht begründet worden sei; auch sei das Handy zur Tat nicht gebraucht worden. Die Urteilsgründe ergeben demgegenüber, daß das [...]
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