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BGH - Entscheidung vom 17.09.1996

1 StR 264/96

Normen:
StPO § 349

Der Senat ist nicht befugt, seine gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergangene Entscheidung in dem von der Verteidigung angesprochenen Punkt zu ändern (vgl. BGHSt 17, 94, 95 sowie BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1991 - 5 StR [...]
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